Variante 1: Verkaufen
Verkaufen ist eine emotionale Entscheidung. Obwohl es rationale Gründe dafür gibt. Sie verdienen nach ihrer Pensionierung wahrscheinlich weniger und müssen darauf achten, dass die Wohnkosten für die Tragbarkeitsrechnung der Bank ein Drittel Ihres Einkommens nicht übersteigen. Und Ihre Bank wird in der Regel darauf bestehen, dass Sie die 2. Hypothek zurückzahlen (amortisieren), wenn Sie pensioniert werden.
Mit dem Verkaufserlös können Sie Ihre Hypothek(en) zurückzahlen und Ihren Lebensabend teilfinanzieren. Zum Beispiel die Differenz zwischen den Wohn- sowie Lebenskosten im Heim und Ihrem Einkommen.
Falls Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung verkaufen wollen, ist es sinnvoll, eine Immobilienfachperson aus der Region zu beauftragen. Diese kennt Vorschriften und Vorgaben, die Region, den Markt und mögliche Käufer und nimmt Ihnen alle Arbeit ab von der Schätzung des Marktpreises über Vertragsverhandlungen bis zur Handänderung und berücksichtigt auch steuerliche Folgen des Verkaufs.
Variante 2: Vermieten
Gute Gründe, im Alter ein Haus oder eine Wohnung zu vermieten, gibt es wenige. Die meisten sind emotional. Beispielsweise, weil Sie nicht loslassen können. Oder weil Sie hoffen, dass Ihre Kinder eines Tages doch noch in ihr Elternhaus einziehen werden. Rationale Gründe wären zum Beispiel, dass Sie das Geld nicht brauchen oder es im Moment kaum sinnvolle Anlagealternativen gibt.
Vermieten lohnt sich kaum. Von den Mietzinseinnahmen bleibt Ihnen nach Hypothekarzinsen, Nebenkosten und Unterhaltskosten – Mieter sind rücksichtsloser als Eigentümer – wenig bis nichts übrig. Ausserdem haben Sie Verpflichtungen gegenüber Ihrem Mieter und Sie müssen:
Das kostet Zeit und Geld, manchmal auch Nerven. Überlegen Sie sich gut, ob Sie das wollen – oder ob Sie nicht lieber Ihren Lebensabend entspannt geniessen. Und wenn Sie einen Verwalter beauftragen, verdienen Sie am Ende fast nichts mehr.
Variante 3: Verschenken
Wenn Sie Ihr Wohneigentum beispielsweise Ihrer Tochter schenken, müssen Sie einen öffentlich beurkundeten Schenkungsvertrag abschliessen und den Grundbucheintrag ändern lassen. Eine Schenkung ist juristisch gesehen eine Zuwendung unter Lebenden ohne Gegenleistung (Artikel 239 OR). Wichtig ist, dass Sie sich vor der Schenkung über einige Punkte im Klaren sind.
Planen Sie Ihren Nachlass frühzeitig
Wenn Sie Wohneigentum besitzen, ist die Aufteilung im Erbgang schwieriger, als wenn Sie Geld oder Wertschriften vererben. Die meisten Konflikte entstehen, weil sich die Erben nicht über den Wert einigen können und sich die, die das Wohneigentum nicht erben, benachteiligt fühlen. Darum lohnt es sich, frühzeitig mit den Erben zu reden und abzuklären, was sie für Wünsche haben. Auf dieser Basis können Sie und Ihr Bankberater oder Anwalt mit einem Testament, Ehevertrag oder Erbvertrag den Nachlass so regeln, dass alle zufrieden sind. Das ist ein beruhigendes Gefühl, für Sie und für Ihre Familie.
Sehr gerne berate ich Sie individuell, persönlich und unverbindlich und unterstütze Sie bei der Entscheidungsfindung.
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